Freisinnig-liberale Politik im heutigen Umfeld, Referat von Dr. Ernst Homberger, a. RR gehalten vor der Mitgliederversammlung der FDP Gossau ZH am 6. Januar 2010
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Freisinnige Politik muss transparent sein. Es muss ein auf Vertrauen basierender Austausch möglich sein zwischen Parteimitgliedern und Behördenvertretern. Freisinnige Poltik muss auch hinterfragt werden können und dürfen, muss spüren lassen, dass hart gerungen wurde, um ein Optimum zugusten der Einwohnerinnen und Einwohnern und nicht zugunsten der beantragenden Behörden herausgeholt wurde. |
Referat Dr. Ernst Homberger
Freisinnig-liberale Politik im heutigen Umfeld
oder
Woher kommen wir und wohin gehen wir im 20 Minuten-Zeitalter
Referat von Ernst Homberger vor der Mitgliederversammlung der FDP Gossau ZH am 06.01.2010
Zuerst muss man sich wohl fragen, was unter freisinnig-liberaler Politik zu verstehen ist, woher sie eigentlich kommt und wie sie sich entwickelt hat. Ein Rückblick soll die wichtigsten Meilensteine und Geschehnisse auf dem Gebiet der heutigen Schweiz, vor allem aber auch des heutigen Kantons Zürich umfassen. Der Liberalismus entwickelte sich ab dem 16. Jahrhundert unterschiedlich, früh in England und Amerika leicht später aber sehr intensiv in Frankreich. Unser Staatsverständnis und die daraus hervorgegangenen Verfassungen beruhen fast ausschliesslich auf dem liberalen Gedankengut, das man kurz in den Worten zusammenfassen kann „Freiheit; Gleichberechtigung; Eigenverantwortung“
Die FDP: Kurze Chronologie
Der Liberalismus liegt beim Menschen irgendwie in den Genen und kann über Jahrhunderte in immerwährendem Freiheitsdrang und der Bereitschaft zur Selbstverantwortung nachverfolgt werden. Aber erst im 19. Jahrhundert hat sich das liberale Gedankengut in der sich wandelnden Schweiz auch in der Form von lose oder straff geführten Organisationen, und schlussendlich in politischen Parteien etabliert.
1831
wurde die „Patriotische Assoziation“ gegründet, die sich als „Schutzverein für die Freiheit“ bezeichnete. Sie kann als ein Vorläufer der FDP betrachtet werden.
1847
wurde der „Schweizerische Volksverein“ ins Leben gerufen. Dieser schlief aber nach der Gründung des Bundesstaates 1848 wieder ein.
1873
erwachte der Volksverein zu neuem Leben als es darum ging, die Bundesverfassung zu revidieren. Die Organisation fiel nach der Annahme der Verfassung wieder auseinander. Sie hatte keine leitende Idee und kein Ziel, wofür sie hätte kämpfen können.
1878
wurde die „Radikal-demokratische Gruppe der Bundesversammlung“ gegründet, welche mit den Liberalen, Radikalen und Demokraten verschiedene Richtungen der „Freisinnigen“ zusammenfasste.
1894
wurde die Freisinnig-demokratische Partei im Bahnhofbuffet Olten formell gegründet.
1917
formierten sich Teile der FDP in der Partei BGB (Schweizerische Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei) der heutigen SVP.
1919
wurde das Proporzwahlverfahren eingeführt, welches die Mandate der Freisinnigen im Parlament von 104 auf 63 reduzierte.
1941/42
spalteten sich die Zürcher Demokraten ab. Sie fusionierten aber 30 Jahre später, im Jahr 1971, wieder mit der FDP.
Bis 1959
war die Partei im Bundesrat noch überproportional vertreten. Danach wurde die so genannte Zauberformel eingeführt, wonach die FDP noch zwei Sitze im Bundesrat einnahm.
Was seither passierte haben wohl die meisten in diesem Saal selber miterlebt.
Ein Blick in die Geschehnisse in und um Zürich als Hintergrund für die Entwicklung bis heute
1218 wurde die Stadt Zürich innerhalb der Stadtmauern reichsunmittelbar, d.h. Reichsstadt. Das übrige heutige Kantonsgebiet war ein Flickenteppich von sich wechselseitig ablösenden Herrschaften, weltlicher und kirchlicher Natur (Burgen, Grafschaften, Klöster). Im 13. Jahrhundert dehnte die Stadt ihren Einfluss auf die Gemeinden am Zürichsee aus. 1351 trat sie in den Bund der Eidgenossen ein und stellte sich gegen die regionale Vormacht der Habsburger. 1648 wurde Zürich eine souveräne Stadtrepublik, ein Kanton aber existierte noch nicht. Ihr Reichtum stammte vorwiegend aus der Textilwirtschaft. In den folgenden Jahrhunderten dehnte Zürich allmählich seinen Einfluss auf das heutige Kantonsgebiet aus. Zürich-Stadt ersetzte abtretende Herrschende, weltliche oder kirchliche, durch eigene Vögte wie beispielsweise in den Landvogteien Grüningen, Greifensee.
Wer nun glaubt, die Stadt Zürich sei mit den „Untertanen“ humaner umgegangen als die früheren Herrscher irrt, das Landvolk begann zu murren und verlangte mehr Rechte. Das ausgehende 18. Jahrhundert war europaweit eine unruhige Zeit und auch die Eidgenossenschaft war nach wie vor „kein einig Volk von Brüdern“, wie es Schiller im Tell beschrieben hatte.
Nach dem Austritt der Eidgenossenschaft aus dem heiligen römischen Reich 1648 wurde die ehemalige Reichsstadt Zürich mit ihrem Herrschaftsgebiet zu einer souveränen Stadtrepublik, ähnlich wie Genua und Venedig.
Die erste liberale Bewegung auf dem heutigen Kantonsgebiet
entstand im ausgehenden 18. Jahrhundert am Zürichsee und im heutigen Knonauer Amt. Trotz absolutistischen Einwirkungen der herrschenden Stadt war in diesen Gebieten der Drang nach Freiheit und die kommunale Selbstverantwortung und Selbstbestimmung dank dem aufklärerischen Gedankengut nie ganz verschwunden. In den von der Stadt beherrschten Zürichseeufern in Lesegesellschaften nach urkundlich verbrieften Rechten der Zürcher Landbevölkerung aus der vor- und nachreformatorischen Zeit, die als „alte verbriefte Freiheiten“ in den Waldmannschen Spruchbriefen von 1498 und den Kappelerbriefen von 1532 festgehalten waren. Zu Pfingsten 1794, also 5 Jahre nach Beginn der französischen Revolution, wurde der Stäfner Memorial von Nehracher, Pfenninger, Ryffel und Staub fertig gestellt. Die Forderungen waren: Die Gleichstellung aller Bürger, die Gewerbe und Bildungsfreiheit, die Ablösung der Feudallasten und die Wiederherstellung der alten Gemeinderechte. An erster Stelle stand aber die Forderung nach einer Verfassung. Der Memorial zirkulierte in Abschriften, die Regierung erhielt Kenntnis davon und liess Nehracher, Pfenninger und Ryffel verhaften, machte ihnen den Prozess und verwies sie des Landes. Die Seegemeinden wurden von der Stadtregierung für einige Zeit militärisch besetzt und viele verdächtigte Bürger verhaftet und bestraft.
Ein kurzer Seitenblick auf die Vorgänge im Ausland
Der Liberalismus hat seine Wurzeln in England und in den USA. Zeugen eines frühen Liberalismus in Frankreich sind, nebst vielen anderen, Voltaire und Montesquieu. Voltaire mit seinem Ausspruch „ich teile Eure Meinung nicht, aber ich werde dafür kämpfen, dass ihr sie zum Ausdruck bringen könnt“ und Montesquieu als Begründer der Gewaltenteilung mit der Veröffentlichung des Werks „Vom Geist der Gesetze“. Beide haben die Grundlagen für das liberale Prinzip der Toleranz und der Meinungsfreiheit geschaffen, damit aber auch die französische Revolution von 1789 angestossen, die Europa und die Schweiz fundamental verändert haben.
Napoleon führte Krieg in Europa
und besetzte ohne grosses Blutvergiessen auch die uneinige Eidgenossenschaft. Zürich erhielt 1798 die Helvetische Verfassung (p.m. die Helvetische Republik dauerte 1798-1803). 1803 gründete Napoléon den Kanton Zürich in seinem heutigen Umfang. Aber auch in der neuen Ordnung war noch immer mehr als die Hälfte der Männer vom Wahlrecht ausgeschlossen. Es gärte weiter und kam 1804 zu einem schweren Konflikt zwischen der Landbevölkerung und der Stadt, der zum so genannten Bockenkrieg ob Horgen führte. Die Zürcher Regierung drängte die Aufständischen mit Hilfe einer eidgenössischen Interventionstruppe zurück, konnte sie aber nicht besiegen. Die Aufständischen ihrerseits verfolgten die abziehenden Truppen nicht, der Aufstand brach in sich zusammen. Die Stadt setzte ihre neue Ordnung mit Gewalt durch.
1813 brach die „Napoleonische Ordnung“ der Schweiz zusammen. Dem Kanton Zürich wurde von der eidgenössischen Tagsatzung die Stellung eines Vororts übertragen. Ein geheimer Verfassungsrat erarbeitete die so genannte Restaurationsverfassung aus, die wiederum stadtlastig war, denn 130 von 212 Abgeordneten mussten aus der Stadt Zürich stammen. Der Grosse Rat genehmigte diese am 6. Juni 1814 mit 105 zu 62 Stimmen, ohne Volksbefragung. Grüningen wurde von der Vogtei zu einem Oberamt.
Lediglich als Nebenhinweis sei bemerkt, dass zur gleichen Zeit (September 1814 bis Juni 1815) der Wiener Kongress tagte und die Grenzen in Europa neu festlegte, nachdem Napoléon Bonaparte den Krieg verloren hatte, zuvor aber die politische Landkarte des Kontinents erheblich verändert hatte.
Nach der französischen Julirevolution von 1830,
der so genannten bürgerlichen Revolution, immer noch unter dem Motto Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit, wollte der stadtzürcherisch dominierte Grosse Rat einer ähnlichen Entwicklung im Kanton zuvorkommen und initiierte eine Verfassungsrevision, die ihm möglichst viel von der alten Ordnung sichern sollte. Er, der Grosse Rat, kam zu spät, die vorgesehenen Reformen waren unzureichend. Liberale Köpfe aus der Landschaft unter Führung von Ludwig Snell und Johannes Hegetschweiler beriefen auf den 22. November 1830 eine Landsgemeinde nach Uster ein (Ustertag). Mehr als 10'000 Menschen aus der Landschaft und der Stadt Winterthur nahmen den Memorial von Uster an. Der Grosse Rat diskutierte zur selben Zeit den Vorschlag der regierungsrätlichen Kommission, beugte sich aber dem Druck der Landschaft und löste sich am 27. November, also nur 5 Tage nach dem Ustertag, auf. Es wurde ein neuer Grosser Rat mit 2/3 Landschafts- und 1/3 Stadtvertretern gewählt, der seinerseits eine Verfassungskommission wählte mit dem Auftrag, eine neue liberale Verfassung im Sinne des Memorials von Uster auszuarbeiten. Schon am 10. März 1831, also 3 Monate später hatte das Stimmvolk Gelegenheit, an der ersten kantonalen Volksabstimmung im Kanton Zürich über die neue Verfassung abzustimmen. 40'500 Ja standen 1'700 Nein gegenüber. Am 10. April 1831 wurde die Verfassung in Kraft gesetzt. Der Kanton wurde damit zu einer repräsentativen Demokratie mit Volkssouveränität, Freiheit des Glaubens, der Person, der Presse, des Handels und des Gewerbes. Der Zensus für das aktive Wahlrecht wurde abgeschafft, die Gewaltentrennung und das Öffentlichkeitsprinzip für die Staatsgeschäfte eingeführt. Ebenso wurden die tatsächliche Gleichberechtigung der Stadt- und Landbevölkerung und die Ablösung der Bodenlasten durchgesetzt. Aufgrund der liberalen Verfassung wurde auch das Schulwesen säkularisiert, ein Lehrerseminar gegründet, der Einfluss der Pfarrherren im Schulwesen sehr stark eingeschränkt. 1833 wurde die Universität Zürich gegründet. Seit 1830 zählte der Kanton Zürich zu den liberalen Kantonen.
Das war in unserem Kanton der erste grosse freisinnig-liberale Durchbruch, nach einer langen und schwierigen Umbruchzeit und ausgehend von der Bevölkerung der Landschaft. Aber gerade diese Landschaft war es auch, die den raschen Wandel und die beginnende Industrialisierung schlecht verkraften konnte. Ich denke an die Maschinenstürmer und 1832 an den Brand von Uster. Die konservative Opposition, die sich an der Schulreform störte, welch zufällige Parallele zur heutigen Zeit, war im ganzen Kanton in straff geführten Glaubenskomitees organisiert und übernahm am Züriputsch von 1839 auf dem Paradeplatz handstreichartig aber nur für kurze Zeit die Macht im Kanton. Die liberale Verfassung stand wahrlich auf dem Prüfstand. Der Staatsrat beschloss am 9. September 1839 verfassungswidrig die Auflösung des Grossen Rates und setzte Neuwahlen an. Innerhalb von 10 Tagen trat ein neuer Grosser Rat zusammen, der gemäss Wahlaufruf nicht aus „wissenschaftlich gebildeten“ sondern aus „gottesfürchtigen“ Männern bestehen sollte. Dieses so genannte „Septemberregime“ währte nicht lange, bereits 1845 übernahmen die Liberalen wieder die Macht im Kanton und leiteten die zweite liberale Ära von 1844-1868 unter der Führung von Alfred Escher ein, auch Gottfried Keller, der damalige Staatsschreiber und Dichter gehörte zu den führenden Köpfen. Auf eidgenössischer Ebene zankten sich zur selben Zeit die konservativen Kantone LU, UR, SZ, OW, NW, ZG, FR, VS und alle übrigen Kantone, um die Vormacht, was schliesslich 1847 zum 27-tägigen Sonderbundskrieg mit einem Sieg der liberalen Kantone führte. Als Ergebnis wurde durch die Bundesverfassung vom 12. September 1948 die Schweiz vom Staatenbund zum Bundesstaat. Bern wurde Bundeshauptstadt, Zürich erhielt dank Escher 1854 die ETH. Ab 1863 begann sich die Opposition, als „Demokratische Bewegung“ gegen das System Escher aufzulehnen mit dem Ziel, die liberale Herrschaft zu stürzen. 1867 wurden, ähnlich wie 1830 durch die Liberalen, durch die Konservativen Landsgemeinden in Uster, Winterthur und Bülach einberufen. Anders als 1830 musste das System nicht gestürzt werden. Dank den neuen politischen Rechten konnte die Systemänderung an der Urne herbeigeführt werden. Aus diesem Wettstreit zwischen Liberalen und Konservativen entstand die neue Verfassung, der das Stimmvolk im April 1869 zustimmte. Neu war, dass Regierungsräte und Ständeräte direkt vom Volk und nicht mehr vom Grossen Rat gewählt wurden. Die Todesstrafe wurde abgeschafft. Die Vereinsfreiheit wurde ebenso wie eine progressive Einkommens- und eine Erbschaftssteuer eingeführt. Die ZKB wurde gegen den Willen der Regierung gegründet, was sich bis heute dahin auswirkt, dass nur der Kantonsrat für die ZKB zuständig ist. Die Verfassung von 1869 wurde übrigens erst im neuen Jahrtausend revidiert, vom Stimmvolk am 27. Februar 2005 genehmigt und auf den 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt. Das freisinnig liberale Werk hat also knapp 140 Jahre überlebt.
Wir leben heute im 20 Minuten Zeitalter,
trotzdem, oder vielleicht gerade deswegen, dauerte beispielsweise die letzte Verfassungsreform im Kanton rund 5 Jahre allein vom Beschluss die Verfassung zu revidieren bis zur Volksabstimmung. Rechnet man die Jahre dazu, die für die Diskussionen, ob überhaupt eine Reform nötig sei und wenn ja nur eine kleine Anpassung oder doch eine Totalrevision, sind es mindestens nochmals 10 Jahre mehr. Erinnern Sie sich noch, 1830/31 dauerte dieser Prozess ohne Computer, Telefon usw. gerade mal 3 Monate und das Ergebnis war nicht wesentlich schlechter gewesen.
Warum habe ich soweit ausgeholt?
Die Geschichte lehrt, dass einer liberalen Vorwärtsbewegung immer wieder eine konservative Rückwärtsbewegung folgt. Ich bin überzeugt, dass wir seit einiger Zeit tendenziell zu einer reaktionären Phase neigen. Das „Nein-Sagen“ hat System und ähnelt Entwicklungen im 19. Jahrhundert, wie ich sie geschildert habe. Über mehrere Jahrhunderte haben liberale Kräfte unseren Kanton, aber auch die Eidgenossenschaft, immer wieder vorwärts gebracht, Entwicklungen in Wirtschaft und Wissenschaft initiiert und an den Wandel in der Gesellschaft angepasst. Immer wieder aber versuchten konservative Elemente, wie auch heute, das Rad zurückzudrehen. Liberalen und damit freisinnigen Kräften und Kämpfern haben wir weitgehend unseren Staat und unser Wohlergehen zu verdanken. Eine grossartige Leistung und ein grosser Erfolg des liberalen Gedankenguts, dem wir Sorge tragen wollen und das wir weiter verteidigen müssen. Es geht um nichts weniger als Freiheit, Mitsprache und Würde unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Nun was heisst das für uns?
Wir können der guten alten Zeit nicht einfach nachtrauern, wir leben jetzt und hier! Und wir haben die Pflicht, die Aufgaben von heute zu lösen und diejenigen von morgen zu erkennen und für deren Lösungen den Weg zu ebnen. Der gesellschaftliche Wandel, der nie abgeschlossen sein wird, hat in den letzten Jahrzehnten vieles verändert. Technik und Wissenschaft haben vieles möglich gemacht, das vor Jahrzehnten noch fast undenkbar war. Vieles ist positiv, aber es gibt auch negative Erscheinungen. Die Gesellschaft ist individualistischer geworden, das Ich steht oft im Vordergrund. Gerne pachtet man für sich die liberalen Hauptforderungen Freiheit und Gleichheit, blendet aber ebenso gerne, vor allem wenn man persönlich betroffen ist, die Eigenverantwortung aus. Damit müssen wir leben und das Positive aus dem allgemeinen Wandel stärken und fördern. Mir macht der schleichende Konservatismus gepaart mit Ängsten um den Arbeitsplatz, mit Überfremdungsangst und übertriebener Umweltangst Sorge. Zwar sind das nur Evolutionen und nicht Revolutionen wie vor 200 Jahren, aber auch diese können überschiessen und ausarten. Die SP hat mit ihrem Verharren auf alten sozialistischen Positionen, einem übertriebenen Minderheitenschutz, gepaart mit ihren strapazierenden Umverteilungsforderungen genauso Wähleranteile verloren wie die „FDP.- Die Liberalen“ mit zwar hervorragenden und zukunftsweisenden aber für die breite Öffentlichkeit zu komplizierten Programmen. Profitiert haben die konservativen Gruppierungen, SVP, EDU, EVP, z.T. die CSP, die mit einfachsten Slogans geschickt mit den Ängsten der Bevölkerung spielen. Dosiert schüren, Hoffnungen verbreiten für echte Lösungen aber überhaupt keine Vorschläge und Lösungen bereit haben. Sie müssen auch nicht, sie können einfach warten, bis andere die Knochenarbeit geleistet haben, um dann auszuschlachten, dass all das nur dank ihnen passiert ist. Die Betroffenheitsdemokratie feiert Urständ. Jedem, dem irgendetwas über die Leber kriecht verlangt sofort Abhilfe durch die Öffentliche Hand oder eine ihr nahe stehende Organisation. Und, was tut die so genannte öffentliche Hand? Sie reagiert prompt, es könnte ja ein negativer Artikel erscheinen oder man könnte Stimmen verlieren. Das ist zwar etwas überspitzt formuliert, aber nicht unwahr. Freisinnige Politik muss unaufgeregt über solchen Auswüchsen stehen können, das Ganze im Auge behalten und im Sinne von Aufwand und Nutzen für die Allgemeinheit und nicht für Einzelne entscheiden. Tönt einfach, ist es aber nicht.
Freisinnige Politik muss transparent sein
Es muss ein auf Vertrauen basierender Austausch möglich sein zwischen Parteimitgliedern und Behördevertretern. Freisinnige Politik muss aber auch hinterfragt werden können und dürfen, muss spüren lassen, dass hart gerungen wurde, um ein Optimum zugunsten der Einwohnerinnen und Einwohner und nicht zu Gunsten der beantragenden Behörde herausgeholt wurde. Behördenanträge müssen transparenter und informativer werden. Ein Hinweis auf die Homepage genügt einfach nicht. Ich verstehe nicht, warum unsere Behörden Transparenz nicht offensiv und als Vorteil nutzen. Goodwill schaffen muss doch das Ziel einer Behörde sein, sie hat ohnehin noch genug Unangenehmes aus übergeordnetem Recht zu vollziehen.
Ich habe versucht darzulegen, was das hartnäckig erkämpfte freisinnig-liberale Gedankengut der vergangenen Jahrhunderte unserer Generation und unserem Kanton gebracht hat und schliesse mit unserem alten Slogan: „Mehr Freiheit und Selbstverantwortung, weniger Bürokratie“






