Neuigkeiten aus der Kantonsratsfraktion

FDP Kanton Zürich

Nach 55 Jahren wird das verstaubte "Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge" durch ein neues Kinder- und Jugendheimgesetz ersetzt, das eine bessere Ausrichtung des Angebots auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen erlaubt. Die Versorgungsplanung durch den Kanton soll eine hohe Abdeckung und Qualität sicherstellen und Planungssicherheit für die Anbietenden gewährleisten. Gleichzeitig werden Rechtssicherheit geschaffen und Bürokratie abgebaut. Zudem werden Fehlanreize beseitigt und kleinere Gemeinden von erdrückenden Lasten durch Einzelfälle befreit. Die FDP unterstützt die Modernisierung in diesem Bereich und freut sich, dass der Kantonsrat ihre Forderung nach kostendeckenden Gebühren in diesem Bereich unterstützt hat.

Neu übernimmt der Kanton 40% (bisher 27%) und die Gemeinden 60% (73%) der Kosten, damit wird die höhere Kompetenz des Kantons berücksichtigt. Ausserdem wird ein Solidaritätsmodell zwischen den Gemeinden eingeführt, da die Kosten nach Anzahl Einwohnerinnen und nicht mehr fallbezogen zu bezahlen sind. Leider hat der Antrag der FDP für eine 100%-Kostenübernahme der stationären Kinder- und Jugendhilfe durch den Kanton keine Mehrheit gefunden; dieser Kostenteiler wäre dem Prinzip „wer zahlt, befiehlt“ gerechter geworden.

 

Die SVP hat heute gezeigt, dass sie nichts von einer konstruktiven Politik hält. Anstatt die Debatte wie geplant zu ihrem Markmodell zu führen und mit einem Rückweisungsantrag zu diskutieren, musste jeder einzelne dazugehörige Antrag von der SVP gestellt und im Rat abgestimmt werden, obwohl keinerlei Mehrheiten dafür gefunden werden konnten. Dieses Verfahren hat nun dazu geführt, dass die 1. Lesung des neuen Gesetzes nicht abgeschlossen werden konnte. Die SVP verursacht mit diesem Vorgehen völlig unnötige Mehrkosten.

 

Nach den Herbstferien wird die Debatte weitergeführt. Die FDP-Fraktion wird sich weiter dafür einsetzen, dass das Gesetz erfolgreich zu Ende beraten werden kann.